Transportregularien: ASPION Datenlogger sind IATA DGR konform
Lithium-Batterien sind im internationalen Transportrecht als Gefahrgut eingestuft. Damit sind für sie vielfältige Vorschriften für Gefahrgut-Beförderung relevant. Auch ASPION Datenlogger verwenden Lithium-Metall Knopfzellen. Bei der Beförderung per Luftfracht spielen zusätzlich Sendefunktionen eine Rolle. Die guten Nachrichten: Aufgrund der Sondervorschrift 188 des ADR sind ASPION Datenlogger von der Kennzeichnungspflicht für Batterien ausgenommen. Auch ist bei Luftfrachttransporten der Betrieb von Bluetooth gemäß IATA DGR erlaubt.
Das Whitepaper ASPION Datenlogger und Transportregularien, erhältlich im Kundenportal, erläutert ausführlich die Hintergründe und Vorschriften, verlinkt auf wichtige Informationen und gibt nützliche Praxistipps.